Zweck und Ziel der Fischereigenossenschaft ist insbesondere die Förderung der gesamten Fischerei im Genossenschaftsgebiet. Die Gewässer sollen in ihrer natürlichen Schönheit und Ursprünglichkeit erhalten bleiben. Ein regelmäßiger, gewässergerechter Besatz führt zu einem Guten, artenreichen Fischbestand.
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