Zum Genossenschaftsgebiet gehören folgende Gewässerabschnitte:
Der Lech mit seinen Nebengewässern von der Mündung in die Donau bei der Ortschaft Lechsend bis nach Gersthofen (Wehr) (Fl. Km 36,8 bis Fl. Km 0,0)
Der Lechkanal Meitingen von der Ausleitung in Gersthofen bis zur Mündung in den Lech bei der Ortschaft Ostendorf (Fl. Km 16,9 bis Fl. Km 0,0)
Die Münsterer Altnet nördlich der Ortschaft Thierhaupten bis zur Mündung in den Lech.
Die Friedberger Ach ab der Markt Gemeinde Thierhaupten bis zur Gemarkungsgrenze Rain/Feldheim.
Fischvorkommen im Lech: Hecht, Karpfen, Schleie, Barbe, Zander, Rutten, Huchen, Forellen, Äschen, Waller, Aal und Weißfische.
Gewässerkarte Lechfluß Fl. Km 6,11 bis Km 0
Obere Begrenzung: von Fl.km 6,11 Kraftwerk Rain unten flussabwärts Untere Begrenzung: bis Fl.km 0,0 Mündung des Lech vom Ufer aus zu fischen. Art der Fischereierlaubnis und Auflagen: Mit 2 Handangeln lt. der gesetzl. Bestimmungen. Der Fischfang ist begrenzt auf 3 Besatzfische pro Tag. Für Fische die nicht als Besatzfische aufgeführt sind gilt ein Fanglimit von 10 Stück pro Tag. Der Gebrauch von Legangeln ist verboten. Die rechtmäßig erlaubte Ausübung der Angelfischerei im Naturschutzgebiet (Vogelfreistätte Feldheimer Stausee) ist auf demBeiblatt ersichtlich. Bitte halten Sie sich unbedingt daran.
Gewässerkarte Lechfluß Fl. Km 6,11 bis Km 16,96
Obere Begrenzung: von Fl.km 16,96 vor dem Kraftwerk Ellgau unten flussabwärts innerhalb der Stauseen Oberpeiching und Rain Untere Begrenzung: bis Fl.km 6,11 Kraftwerk Rain oben vom Ufer aus zu fischen. Art der Fischereierlaubnis und Auflagen: Mit 2 Handangeln lt. der gesetzl. Bestimmungen. Der Fischfang ist begrenzt auf 3 Besatzfische pro Tag. Für Fische die nicht als Besatzfische aufgeführt sind gilt ein Fanglimit von 10 Stück pro Tag. Der Gebrauch von Legangeln ist verboten.
Preise vom 01.01. bis 31.12.2024
Jahreskarte Erwachsene
200,00 € + 20,00 € Pfand
Jahreskarte Jugendliche
200,00 € + 20,00 € Pfand
Ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener staatlicher Fischerprüfung in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers muss die Karte nicht beglaubigt sein. Ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener staatlicher Fischerprüfung ohne Begleitung muss die Jahreskarte beglaubigt sein.
Jahreskarte Jugendliche
100,00 € + 20,00 € Pfand
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Wichtig!! Eine Rückzahlung der erhobenen Pfandgebühr in Höhe von 20,00 € kann nur erfolgen, wenn bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres das Fangblatt an die Ausgabestelle der Fischereierlaubnis zurückgegeben wird.
Tageskarte
18,00 €
Wochenkarte
45,00 € + 10,00 € Pfand
Die Fischereiausübung erfolgt mit 2 Handangeln vom Ufer aus.
Die Ausstellung und der Verkauf von Fischereierlaubniskarten erfolgt im Auftrag der Fischereigenossenschaft Unterer Lech, Rain am Lech. Die Erwerberin oder der Erwerber ist verpflichtet, seinen gültigen staatlichen Fischereischein vorzulegen.